Der große StVO-Irrtum – Selbstbewusstsein der Autofahrer hält Realitätscheck nicht stand
Dreilinden/Berlin, 29. Oktober 2019 – Seit dem 1. Oktober gibt es neue und überarbeitete Fragen für die theoretische Fahrprüfung. Jeder dritte Führerscheinbesitzer (33,9 Prozent) behauptet von sich, sehr gute Kenntnisse über die Regeln der StVO zu besitzen – doch die Realität sieht anders aus: Nicht einmal jeder zehnte Befragte konnte mindestens fünf von sechs Testfragen richtig beantworten. Das ergab eine Umfrage* im Auftrag von mobile.de, Deutschlands größtem Fahrzeugmarkt.
So groß wie der Regelkatalog der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist auch das Selbstbewusstsein deutscher Autofahrer: 9 von 10 (89,9 Prozent) derjenigen, die eine Einschätzung ihres Vorwissens abgaben, ordneten ihre Kenntnisse der StVO-Paragraphen als „eher gut“ oder sogar „sehr gut“ ein. De facto konnte davon jedoch nur knapp ein Drittel (30,6 Prozent) mindestens vier von sechs Fragen korrekt beantworten, nur fast jeder Zehnte (9,0 Prozent) schaffte sogar fünf oder sechs Richtige. Die Mehrheit (64,4 Prozent) gab zwischen einer und drei richtige Antworten.
Theorie-Frischling oder alter Hase – wer weiß mehr?
Nur bei einer Frage traf die Mehrheit der Fahranfänger, die seit maximal zwei Jahren ihren Führerschein haben, ins Schwarze: Ihr Gros (64,9 Prozent) wusste, dass auf Landstraßen ohne besondere Beschilderung nicht eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Pkw gilt. Erfahrene Fahrer hingegen (mindestens 30 Jahre im Besitz des Führerscheins) wussten neben dieser Tatsache außerdem, dass auch Samstage bei Parkverboten als Werktag gelten (60,6 Prozent) und dass es auf Autobahnen keine Mindestgeschwindigkeit gibt (47,8 Prozent), sondern die oft gelehrten 61 km/h lediglich eine bauartbedingte Voraussetzung darstellen.
Hartnäckig hält sich bei allen Autofahrern auch der Irrtum, dass man bei einem Unfall auf die Polizei warten muss. Zwei von drei Autofahrern (68,4 Prozent) glauben offenbar, man müsse erst die Aufnahme durch die Polizei abwarten. Nur jeder Fünfte (21,6 Prozent) weiß, dass die Unfallstelle schnellstmöglich geräumt werden muss.
Besonders interessant: Die Führerschein-Frischlinge gaben im Vergleich zu den Oldies öfter zu, keine Ahnung zu haben. Durchschnittlich 15,1 Prozent konnten keine Antwort geben, wohingegen die „Erfahrenen“ im Schnitt nur 5,7 Prozent mal „Weiß nicht“ klickten.
Wie gut sind die Regeln den deutschen Autofahrern wirklich bekannt?
- Auf Parkplätzen gilt die StVO automatisch. Falsch: Die StVO gilt nur für Bereiche, wo der Verkehr fließt. Auf Parkplätzen ist das nicht der Fall.
Antwort: 56 Prozent „richtig“; 35,2 Prozent „falsch“ - Rechtsüberholen ist immer verboten. Falsch: Innerorts und auf mehrspurigen Autobahnen im zähfließenden Verkehr darf auf allen Fahrstreifen überholt werden.
Antwort: 49,3 Prozent „richtig“; 45,3 Prozent „falsch“ - Auf Autobahnen gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 61 km/h. Falsch: Das Fahrzeug muss lediglich mehr als 60 km/h fahren können. Wenn der Verkehr es zulässt, kann man schneller oder langsamer fahren.
Antwort: 45,5 Prozent „richtig“; 44,4 Prozent „falsch“ - Nach einem Unfall muss die Unfallstelle so schnell wie möglich geräumt werden. Auch, wenn die Polizei den Sachverhalt noch nicht aufgenommen hat. Richtig: Bei kleinen Blechschäden reichen Fotos der Unfallstelle als Nachweis aus.
Antwort: 21,6 Prozent „richtig“; 68,4 Prozent „falsch“ - Ein Parkverbot an Werktagen gilt auch samstags. Richtig: Der Samstag gilt vor dem Gesetz als Werktag. Die Parkausnahme greift nur an Sonn- und Feiertagen.
Antwort: 54,6 Prozent „richtig“; 36 Prozent „falsch“ - Auf Landstraßen gilt ohne besondere Beschilderung eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Falsch: Für Pkw gelten 100 km/h als Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße, sofern Verkehrsschilder nicht ein anderes Tempolimit vorgeben.
Antwort: 23,1 Prozent „richtig“; 71 Prozent „falsch“
*Umfragebedingungen
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der vom 22. bis 24. Oktober 2.031 Personen teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
Kategorisiert in: Pressemitteilungen